Verkehrsrecht

- Abwicklung von Verkehrsunfällen
  (Schadenspauschale, Nutzungentschädigung, Haushaltsführungsschaden)

- Geltendmachung von materiellen und immateriellen Ansprüchen
  (“Schmerzensgeld”)

- Straf- und Ordnungswidrigkeiten
  (z. B. fahrlässige Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls,
  Verkehrsunfallflucht, Fahren in fahruntüchtigen Zustand, “Knöllchen”)

Bei Verkehrsunfällen ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten eines
Anwaltes als Schaden geltend gemacht werden können.
Wenn und soweit die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden
regulieren muss, muss sie auch die Kosten eines Anwaltes übernehmen.

Es ist auch empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, da Ansprüche von der eintrittspflichtigen Versicherung häufig nur gezahlt werden, wenn sie ausdrücklich geltend gemacht werden.